Als die jüdisch-amerikanische Literaturwissenschaftlerin Stefanie Engelstein vor einigen Wochen auf einer Veranstaltung in Deutschland die Legitimität des Slogans „Free Palestine from German Guilt“ verteidigte, stieß sie auf großes Unverständnis. Ihre Intervention berührte jedoch einen zentralen Punkt im gegenwärtigen deutschen Diskurs: Welche Lehren sind aus den NS-Verbrechen für die Gegenwart zu ziehen und wie prägen diese die Wahrnehmung auf den Krieg in Gaza?

Engelstein argumentierte, dass die deutsche Erinnerungskultur in ihrer derzeitigen Form zu einer extrem selektiven Perspektive führt, die einen gerechten und differenzierten Blick auf die aktuellen Ereignisse verhindert. Angesichts der politischen Kommunikation und der medialen Berichterstattung drängt sich die Frage auf, ob dieser Befund nicht zutrifft und Engelstein recht hat.

Exemplarisch zeigt sich das in der außenpolitischen Haltung Deutschlands. Während 28 Staaten ein sofortiges Ende des Gazakrieges forderten und in einer gemeinsamen Erklärung die israelische Regierung kritisierten, hielt sich Deutschland wieder einmal zurück. Man beruft sich schnell auf die sogenannte historische Verantwortung gegenüber Israel und auf die selbst auferlegte Staatsräson.

Historische Verantwortung

Doch was, wenn diese Staatsräson im Widerspruch zum Völkerrecht steht? Schließlich ist doch auch das Völkerrecht eine Lehre aus dem Zweiten Weltkrieg, eine Konsequenz aus dem Holocaust und den Menschheitsverbrechen des NS-Regimes.

Gerade in den letzten Wochen, als sich Deutschland so schwach zur Arbeit des Internationalen Strafgerichtshofs positioniert hat – einer Institution, die gerade wegen der deutschen Geschichte gegründet wurde –, haben viele Juristen gefragt: Was zählt mehr? Staatsräson oder Völkerrecht? Was ist die eigentliche historische Verantwortung?

Während viele versuchen, beides unter einen Hut zu bringen, plädiere ich für einen fundamentalen Paradigmenwechsel: Deutschland trägt keine historische Verantwortung für einen Staat. Deutschland trägt eine historische Verantwortung für die Wahrung der Menschenrechte und für die Einhaltung des Völkerrechts.

Der Holocaust war eines der größten Menschheitsverbrechen der Geschichte. Millionen Juden wurden systematisch ermordet. Doch nicht nur sie: Auch Sinti und Roma, Menschen mit Behinderung und slawische Bevölkerungsgruppen wurden verfolgt. Unter der nationalsozialistischen Ideologie, die Slawen als „Untermenschen“ diffamierte, wurden etwa 27 Millionen Menschen in der Sowjetunion getötet. Müsste man, der Logik der Staatsräson folgend, dann nicht auch gegenüber Russland eine spezifische historische Verantwortung ableiten – wie es der jüdische Politikwissenschaftler Norman Finkelstein zugespitzt formuliert?

Wie weit soll man also gehen? Soll man für jede einzelne Gruppe, die Opfer war, eine eigene Form von historischer Verantwortung formulieren? Oder braucht es nicht doch einen anderen Zugang, einen universellen Zugang?

Gerade bei einem singulären, negativ einzigartigen Verbrechen wie dem Holocaust stellt sich doch die Frage: Müssen wir daraus auch eine singuläre Lehre ziehen? Wäre es nicht sinnvoller, die Lehre universell zu fassen, für alle Menschen, in allen Kontexten? Denn wenn wir uns nur auf einzelne Gruppen konzentrieren, besteht die Gefahr, dass wir andere Opfer übersehen. Dass wir Menschenrechtsverletzungen hinnehmen, weil unser Fokus zu sehr auf einer singulären, spezifisch historischen Lesart liegt.

Sollen wir also jedes Mal warten, bis eine bestimmte Gruppe erneut singulär zum Opfer wird? Oder wäre es nicht klüger, aus unserer Geschichte einen allgemeinen menschenrechtlichen Maßstab abzuleiten, damit niemand mehr unter Unterdrückung, Vertreibung oder Krieg leiden muss? Universalität umfasst singuläre Menschenrechte, Singularität aber keine universellen. Der Schutz jüdischen Lebens ist Teil universeller Menschenrechte. Wer diesen Schutz hingegen exklusiv an Israel bindet, verlässt den Boden des Universalen.

Wie problematisch diese Singularität sein kann, zeigt sich besonders deutlich im deutschen Fall. Denn unser demokratischer Staat stützt sich – wie der Völkerrechtler Kai Ambos betont – mit dem Begriff der Staatsräson auf ein autoritäres Konzept, das auf die Herrschaftstheorie von Machiavelli zurückgeht. Dieses autoritäre Erbe macht uns blind für die Grundprinzipien unserer Demokratie: universelle Menschenrechte und Gleichheit vor dem Gesetz.

Die autoritäre Staatsräson hat unsere Loyalität zum Völkerrecht derart getrübt, dass wir seit fast zwei Jahren tatenlos schwerste Kriegsverbrechen in Gaza hinnehmen. Geblendet von der Idee der Staatsräson schauen wir zu, wie der Internationale Strafgerichtshof – der gerade wegen unserer historischen Verbrechen gegründet wurde – angegriffen, delegitimiert und sabotiert wird. Der Chefankläger wird bedroht, seine Familie eingeschüchtert und Deutschland schweigt.

Passend zum autoritären Charakter der Staatsräson stärkt Deutschland damit autoritäre Kräfte, etwa die ultrarechte israelische Regierung. Damit erreichen wir genau das Gegenteil dessen, was mit der historischen Verantwortung eigentlich beabsichtigt war: Statt Faschismus zu bekämpfen, leisten wir ihm Vorschub.

Und dabei übersehen wir den innergesellschaftlichen Wandel: Deutschland ist längst eine postmigrantische Gesellschaft, fast 30 Prozent der Bevölkerung haben eine Migrationsgeschichte. Viele dieser Menschen können sich mit einer exklusiv nationalen Erinnerungskultur nicht identifizieren. Nicht nur, weil ihre Familien weder Teil des NS-Staates noch Täter waren, sondern auch, weil viele von ihnen oder ihrer Angehörigen Erfahrungen mit Krieg, Gewalt oder Vertreibung gemacht haben. Verbrechen und kollektive Traumata sind für sie nicht allein an die deutsche Geschichte gebunden, sondern stellen eine universelle Erfahrung dar. In einer vielfältigen Gesellschaft treffen so unterschiedliche Erinnerungen an Gewalt und Unrecht aufeinander; eine Herausforderung, aber auch eine Chance für eine offenere, inklusivere Erinnerungskultur. Gefordert wird daher ein universeller menschenrechtlicher Zugang zu Geschichte, Verantwortung und Politik, keine exklusive Erinnerungskultur, die einige einschließt und andere vernachlässigt.

Fehlt dieser universelle Zugang, passiert genau das, was wir derzeit erleben: Deutsche Politik verurteilt, aber handelt nicht. Dass auf Worte keine Taten folgen, liegt auch an einer Erinnerungskultur, die selektiv erinnert und universelle Maßstäbe ausblendet. Wer sich dann auf das Völkerrecht beruft und Israel kritisiert, muss befürchten, von Personen wie dem Chefredakteur der Jüdischen Allgemeinen, Philipp Peyman Engel, dem Historiker Michael Wolffsohn oder dem israelischen Botschafter Ron Prosor als Antisemit diffamiert zu werden.

Begriff wird verwässert

Dabei merken solche Personen gar nicht, wie sehr sie mit der überstrapazierten Berufung auf Staatsräson den Begriff des Antisemitismus verwässern und damit genau das Gegenteil von dem erreichen, was sie eigentlich wollen: den Schutz jüdischen Lebens.

Wenn wir wirklich Juden besser schützen wollen, wenn wir wirklich Unterdrückte schützen wollen, dann müssen wir uns von einer exklusiven Erinnerungskultur befreien. Das „Nie wieder“ muss für alle gelten.

Staatsräson oder Völkerrecht – beides zusammen funktioniert nicht. Deutschland muss sich für eines entscheiden.


Scharjil Khalid hat am ersten Imam-Institut Deutschlands – der Jamia Ahmadiyya – islamische Theologie studiert. Seit 2021 ist er als Imam in Berlin tätig und in der Öffentlichkeitsarbeit der islamischen Reformgemeinde Ahmadiyya Muslim Jamaat aktiv.