Der zwischen dem Senat und der Bundesregierung vereinbarte Erwerb von bundeseigenen Grundstücken auf dem stillgelegten Flughafen Tegel stößt auf Kritik. Der Grund: Nach Ansicht der Berliner Bundestagsabgeordneten Gesine Lötzsch (Linke) sind auf den bundeseigenen Flächen, die das Land Berlin erwerben will, zu wenige Sozialwohnungen geplant.

Laut dem Kaufvertrag, über den der Bundestags-Haushaltsausschuss an diesem Mittwoch beraten will, sollen auf der betreffenden Teilfläche von 29.690 Quadratmetern 662 Wohnungen entstehen, darunter 200 Sozialwohnungen. Der Anteil der Sozialwohnungen beträgt also lediglich rund 30 Prozent.

Lötzsch: Völlig unbefriedigend

„In Berlin fehlen bezahlbare Wohnungen. Deshalb halte ich es für völlig unbefriedigend, dass von den 662 Wohnungen nur 200 für den sozialen Wohnungsbau vorgesehen sind“, sagt Lötzsch. Mindestens 50 Prozent hätten vereinbart werden müssen. „Wir hatten im Haushaltsausschuss durchgesetzt, dass Grundstücke für den sozialen Wohnungsbau verbilligt an Kommunen abgegeben werden müssen“, sagt Lötzsch. „In Anbetracht der Wohnungsnot in Berlin ist es an der Zeit, dass der Finanzminister die Grundstücke preiswerter abgibt, wenn es um sozialen Wohnungsbau geht.“ Doch für Christian Lindner sei die „schwarze Null“ wichtiger als der soziale Wohnungsbau, kritisiert Lötzsch.

Berlin erwirbt bei dem anstehenden Grundstücksdeal am ehemaligen Flughafen Tegel insgesamt Flächen mit einer Größe von rund 2.487.000 Quadratmetern. Es handelt sich dabei im Wesentlichen um den Flugfeldbereich mit Start- und Landebahnen, um Gebäude, Hallen, Garagen, technische Anlagen des Flugbetriebs, Tankanlagen, den ehemaligen Terminal C und die Parkpalette P5 sowie um Grünflächen.

Die Bundeshauptstadt zahlt für die Grundstücke rund 261 Millionen Euro an den Bund. Eigentlich wurde ein Wert von rund 274 Millionen Euro für die Flächen ermittelt. Doch durch verschiedene Abzüge, unter anderem wegen der Verpflichtung Berlins zum Bau von Sozialwohnungen, vermindert sich der Kaufpreis um insgesamt rund 13 Millionen Euro. Pro Sozialwohnung verringert sich der Kaufpreis dabei um 25.000 Euro. Der Verkauf der Flächen in Tegel geht auf den Hauptstadtfinanzierungsvertrag von 2017 zurück. Darin wurde damals die Veräußerung der Grundstücke vereinbart.

Wie berichtet, soll in Tegel ein Forschungs- und Industriepark für urbane Zukunftstechnologien entstehen. Name: Urban Tech Republic. Hauptnutzer wird die Berliner Hochschule für Technik, die in das denkmalgeschützte sechseckige Terminal einziehen soll. Außerdem ist das sogenannte Schumacher Quartier mit insgesamt rund 5000 Wohnungen geplant. Zudem sollen ein Landschaftspark und ein naturnaher Landschaftsraum entstehen.

Nach den Kaufverträgen geht eine rund 1,1 Millionen Quadratmeter große Fläche des Flughafenareals an die landeseigene Grün Berlin GmbH. Sie soll das Areal als sogenannte Tegeler Stadtheide für den geplanten Landschaftsraum nutzen. Kaufpreis: 14,9 Millionen Euro. Weitere rund 1,3 Millionen Quadratmeter des Areals werden vom Bund an die Tegel Projekt GmbH verkauft. Diese Flächen sind für die Urban Tech Republic vorgesehen, die rund um das alte Terminalgebäude entstehen soll. Kaufpreis: rund 223 Millionen Euro. Schließlich geht das 29.690 Quadratmeter große Grundstück, auf dem neben den 662 Wohnungen ein Bildungscampus entstehen soll, für rund 23 Millionen Euro in die Hände Berlins über.

Falls Altlasten auf den verkauften Flächen gefunden werden, muss das Land Berlin einen Anteil der Sanierungskosten tragen. Der Bund hat zugesichert, sich zu 90 Prozent an den Kosten für eine Altlastensanierung zu beteiligen. Voraussetzung ist, dass die Kontamination innerhalb von zehn Jahren, nachdem der Kaufvertrag wirksam geworden ist, festgestellt wird – und die Kosten dann innerhalb von fünf Jahren in Rechnung gestellt werden.

Die Kosten für die Beseitigung von Kampfmitteln werden dagegen innerhalb von 20 Jahren nach dem Eigentumsübergang zu 100 Prozent getragen.

Kaufverträge unter Vorbehalt

Die Kaufverträge stehen unter dem Vorbehalt, dass das Bundesfinanzministerium seine Zustimmung erteilt. Die gibt es erst, wenn der Bundestags-Haushaltsausschuss und der Finanzausschuss des Bundesrats ihr Okay geben. Das gilt als sicher.